Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein
Unsere Angebote sind Einheitspreisangebote und verstehen sich für die angefragte Menge und gelten nur als Ganzes. Die Leistungserbringung ist, sofern nicht anders geregelt, in einer Etappe und ohne
Unterbrechung vereinbart.
Vertragsgrundlage ist das aktuelle BGB. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre.
Besondere Hinweise
Ein Angebot gilt solange der Vorrat reicht, Materiallieferung unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.
Aus mündlichen oder telefonischen Vorschlägen, die nicht schriftlich von uns bestätigt wurden, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Rückgabe von Ware Rücktritt vom Vertrag
Bestellungen sind grundsätzlich verbindlich. Bestellte Ware, auch wenn sie in Dienstleistungen enthalten ist, ist in der bestellten Menge abzunehmen und zu zahlen. Rückgaben sind ausgeschlossen.
Ausführungszeit
Die Leistungen werden in der vereinbarten Zeit, ohne Unterbrechungen, erbracht. Der AG stellt die Bedingungen zur Leistungsannahme sicher. Verzögern Terminverschiebungen die nicht durch den AN zu
vertreten sind, von 14 Tagen und mehr, den Beginn der Arbeiten oder werden laufende Arbeiten um 14 Tage und mehr unterbrochen, ist der AN berechtigt die Arbeiten nicht zu beginnen bzw. diese zu
beenden und die Rechnung zu stellen.
Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise aller Art
Die Vorlage gewünschter/geforderter Dokumente ist bei Vertragsabschluß detailliert zu benennen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Unterlagen verfügbar sind. Mit Beginn der
Arbeiten/Lieferung ist die Pflicht zur Lieferung von Nachweisen erfüllt.
Muster oder Materialproben
Bei allen Mustern oder Materialproben handelt es sich um handgefertigte Einzelstücke. Diese Muster sind nicht identisch mit einer in handwerklicher Weise gefertigten Bodenfläche.
Eine größere Fläche hat andere Changierungen, Schattierungen und Schleier, möglicherweise Insekteneinschlüsse und auch unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufgrund der handwerklichen Arbeit. Die
vorliegende Materialprobe (manche nennen sie Muster) kann also nur eine Orientierung über die Materialeigenschaften geben. Es ist nicht Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung im Sinne einer
Beschaffenheitsvereinbarung! Farb- oder Strukturversprechen werden nicht gegeben.
Lieferbedingung und Leistungserbringung
Die Anlieferung versteht sich bis auf fest befahrbare Baustelle. Die Straße und alle Zufahrtswege müssen für einen LKW problemlos erreichbar bzw. passierbar sein. Die Entladestelle muss für die
Entladung entsprechend vorbereitet sein d.h. keine im Weg parkenden Fahrzeuge etc.. Zusätzliche Leistungen und/oder Leistungen, die nicht im Angebot ausdrücklich erwähnt sind, werden zusätzlich
berechnet. Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit Dritter zu bedienen.
Stunden- und Materialnachweise
Stunden- und Materialnachweise für geleistete Arbeiten werden zeitnah ausgefüllt und dem Auftraggeber, Bauleiter oder Architekten zur Prüfung und Unterschrift übergeben. Werden diese Nachweise
nicht innerhalb von drei Tagen zurückgegeben oder wird ihnen nicht widersprochen, so gelten diese als anerkannt.
Abnahme
Es ist vereinbart, dass eine förmliche Abnahme direkt (innerhalb von 5 Werktagen) nach Fertigstellung bzw. Aufforderung erfolgt, anderenfalls gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftraggeber
wird hiermit vorsorglich zur Abnahme aufgefordert.
Eine rechtsverbindliche (Teil-)Abnahme ist auch dann vorzunehmen, wenn der Auftragnehmer es wünscht, z.B. andere Gewerke die abzunehmende Leistung zu beschädigen drohen. Um den Schutz des
Gewerkes (z.B. Dielen- oder Parkettboden) zu gewährleisten, kann der Auftragnehmer die Flächen gegebenfalls durch Sperrung schützen. Auf Veranlassung des Auftraggebers, Bauleiters oder Architekten
abgedeckte oder benutzte Flächen gelten als abgenommen, auch wenn dies durch Mitarbeiter von Parkett & Design vorgenommen wurde. Rechtswirksame Teilabnahmen sind ausdrücklich vereinbart.
"Sichtabnahmen", "technische Abnahmen" und "Zustandsfeststellungen" entsprechen, sofern kein Mangel gerügt wurde, den Abnahmen nach § 640 BGB.
Zahlungsbedingungen (sofern nicht anders vereinbart)
Anzahlung: 50 % sind sofort zahlbar bei Erhalt der Anzahsrechnung
(Anzahlungsrechnung).
Bestellungen bei unseren Vorlieferanten werden nach Zahlungseingang durchgeführt.
Teilzahlung: 40 % sind zahlbar nach Verlegung. Weitere Abschlags- oder
Teilrechnungen sind gestattet.
Schlusszahlung: 10% nach Fertigstellung
a) erste Abschlagsrechnung
- sofort, ohne Abzüge.
b) folgende Abschlags- und Teilrechnungen - 7 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge.
c) Schlussrechnungen
- 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne
Abzüge.
Einbehalte (Sicherheitseinbehalt) zur Sicherung der gesetzlichen Gewährleistung sind nicht vereinbart.
Zahlungsverzug berechtigt den AN wahlweise die Leistungen zu unterbrechen bis die Zahlung der offenen Rechnungen vollständig erfolgt ist oder die Leistungen einzustellen.
Unsere Bankverbindungen:
Frankfurter Sparkasse BLZ 5005 0201 Konto 0200 6071 11
BIC: HELADEF1822 IBAN: DE48
5005 0201 0200 6071 11
Nassauische Sparkasse BLZ 5105 0015 Konto 0150 0159 87
BIC: NASSDE55XXX IBAN: DE55
5105 0015 0150 0159 87
Nach § 286 Abs. 3 BGB tritt automatisch nach 30 Tagen Zahlungsverzug ein. Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat der Schuldner im Falle des Zahlungsverzugs jährlich 12,0 Prozent Verzugszinsen zu zahlen.
Werbung
Parkett & Design wird gestattet die hergestellten Leistungen / Räume zu fotografieren und zu Werbezwecken (z.B. Internetseite) zu verwenden. Namen und Adresse werden vertraulich behandelt.
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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.